Das Schöff*innenamt

Das Schöff*innenamt

Das egoFM Reflexikon

Dieses Ehrenamt hat in Deutschland eine lange Geschichte, die wir dir kurz und verständlich zusammengefasst haben.


Seit wann gibt es Schöffinnen und Schöffen in Deutschland?

Das Amt der Schöff*innen hat in Deutschland eine lange Tradition und wurde im Laufe der Zeit immer wieder reformiert.
  • Geschichte des Schöff*innenamts
    egoFM Reflexikon


Die Geschichte geht bis ins Mittelalter zurück.

Damals übernahmen unausgebildete Schöffen die Aufgabe der Rechtsprechung, Richter hingegen hatten lediglich eine leitende Funktion und kein Stimmrecht. Ab dem 15. Jahrhundert übernahmen dann wissenschaftlich ausgebildete Richter schrittweise die Schöffenaufgaben. Diese waren aber von den jeweilige Landesherren abhängig und so bestimmten bis ins 19. Jahrhundert die Monarchen, was in Gerichten entschieden wurde.

Das Schöffenamt, wie es heute in Deutschland existiert, geht auf die politische Aufklärung und die Emanzipation der Bürger*innen im 18. und 19. Jahrhundert zurück - damals wurde das Amt reformiert und die richterliche Macht wieder begrenzt. Ab 1873 durfte dann kein Strafurteil mehr ohne die Mitwirkung von Laien gefällt werden.

1922 konnten erstmals auch Frauen Schöffinnen werden. Mit Beginn des Nationalsozialismus wurde das Amt dann aber wieder für politische Zwecke missbraucht: Zuerst wurden die Posten im Sinne der Nazis neu besetzt, 1939 größtenteils abgeschafft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amt dann wieder eingeführt und umfassend reformiert. In Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." 

Einen Teil davon übernehmen die Schöffinnen und Schöffen.

Seit den 70er Jahren gab es nochmals einige Anpassungen, grundsätzlich sind die ehrenamtlichen Richter*innen aber heute in Deutschland ein wichtiger Teil unseres Rechtssystems, weil sie die Zivilgesellschaft bei Gerichtsprozessen repräsentieren. Sie werden in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten eingesetzt und haben dort das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen.

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