Mehr Rechte für queere Familien

Mehr Rechte für queere Familien

Europäischer Gerichtshof stärkt Regenbogenfamilien

Von  Sabrina Luttenberger
Ein neues Urteil des EuGH stärkt die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern und ihrer Kinder in der EU.

"Ein großer Schritt nach vorn für alle LGBT+-Familien in Bulgarien und Europa."

So bezeichnen zwei Mütter nach ihrer erfolgreichen Klage ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es lautet: Gleichgeschlechtliche Eltern und ihre Kinder müssen in allen EU-Mitgliedsstaaten als Familie anerkannt werden.

Der konkrete Fall

Zwei verheiratete Frauen, eine Britin und eine Bulgarin, bekamen 2019 eine Tochter. Sie leben in Spanien, wo das Kind auch geboren wurde und werden zumindest in der spanischen Geburtsurkunde beide als rechtliche Eltern aufgeführt. Weil keine der Frauen Spanierin ist, bekommt die Tochter aber keine spanische Staatsbürgerschaft. Als eine der Mütter stattdessen die bulgarische Geburtsurkunde für ihre Tochter beantragen will, wird sie abgewiesen, weil gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften in Bulgarien rechtlich bislang nicht anerkannt werden und nur Geburtsurkunden mit Mutter und Vater zugelassen sind. Zusätzlich wollen die bulgarischen Behörden wissen, wer die leibliche Mutter ist, da ja in der spanischen Geburtsurkunde beide als Mütter aufgelistet sind. Die Mutter mit bulgarischer Nationalität klagt gegen die Entscheidung, denn ohne bulgarische Geburtsurkunde erhält ihre Tochter keine Staatsbürgerschaft und hat ohne diese Dokumente keinen Zugang zu Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherung und Bildung.

Das Urteil

Schließlich kommt der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Die Entscheidung der Richter*innen: gleichgeschlechtliche Eltern und ihre Kinder müssen in allen Mitgliedsstaaten als Familie anerkannt werden. Dafür reicht die rechtliche Elternschaft aus und es spielt keine Rolle, ob es sich auch um den leiblichen Elternteil handelt. Wenn ein Land also eine elterliche Beziehung zu einem Kind anerkenne, so der EuGH, müsse jeder Mitgliedstaat dasselbe tun, um das Recht des Kindes auf Freizügigkeit zu gewährleisten. Die Richter*innen verwiesen vor allem auf das Recht, sich frei in der EU bewegen zu können. Die Tochter erhält nun einen bulgarischen Pass, wozu Bulgarien nach dem Urteil verpflichtet ist.

Einfluss auf andere queere Familien

Insgesamt stärkt der Europäische Gerichtshof damit also die Rechte von allen Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen. Die ILGA-Europa, eine Nichtregierungsorganisation, die sich für die LGBTQIA+-Community in Europa einsetzt, lobt die Entscheidung:



Auch die bulgarische Vereinigung für die Verteidigung von LGBTQIA+-Rechten Deystvje zeigt sich optimistisch. Sie schreibt auf Facebook, dass die Entscheidung sich auf das Leben von bis zu 150.000 Kindern in der EU auswirken werde.



Wie ist die Lage in Deutschland?

Übrigens: In Deutschland gilt rechtlich gesehen bisher nur die leibliche Mutter als Mutter. Die andere Mutter muss das Kind adoptieren. Die neue Bundesregierung will dieses Abstammungsrecht allerdings ändern und schreibt in ihrem Koalitionsvertrag: "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist."





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